2017-06-27: Gegenstand: die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding; Kapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Schmidt-Skipiol, Fabian Benedikt, *07.08.1990, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Schmidt-Skipiol, Florian Joachim Jürgen, *06.11.1986, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Aktiengesellschaft; Satzung vom: 29.04.2017.
2019-08-14: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Itafhol GmbH mit Sitz in Flensburg (AG Flensburg, HRB 12219 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.