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PerZukunft Arbeitsvermittlung GmbH & Co. KG

Arbeitsvermittlung, Personaldienstleistungen, AVGS..., BAREX, Bewerbungscoachings, Jahresendempfang, StartUp-Unternehmern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Meta-Produkten, Personalvermittler, Optionale
Adresse / Anfahrt
Einsteinufer 55
10587 Berlin
5x Adresse:

Schildhornstraße 92
12163 Berlin


Allee der Kosmonauten 33g
12681 Berlin


Müllerstraße 153a
13353 Berlin


Scheelestraße 103
12209 Berlin


Müllerstraße 153a-154
13353 Berlin


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
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mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-11:
Firma: Per Zukunft Arbeitsvermittlung GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Einsteinufer 55, 10587 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Temiz Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 169428 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2015-08-19:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2015 das einzelkaufmännische Unternehmen Senaz Temiz e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50276) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-07-09:
Firma: PerZukunft Arbeitsvermittlung GmbH & Co. KG

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