2008-09-19: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kühn, Matthias; Geschäftsführer:; 2. Sander, Dirk, *20.07.1963, Dortmund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten..
2009-03-17: Geschäftsanschrift:; Falkenstr. 26, 28195 Bremen; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Sander, Dirk; Geschäftsführer:; 3. Kühn, Matthias, *10.06.1955, Burgwedel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2010-05-07: ; Geschäftsanschrift:; Neidenburger Straße 8, 28207 Bremen.
2013-11-15: Der mit der Perfecta Beteiligungsgesellschaft mbH, infolge Verschmelzung mit der Perfekta Dienstleistungen Betriebsverwaltungsgesellschft mbH, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 121069) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 28.10.2013 abgeändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt.
2017-01-13: Geschäftsanschrift jetzt: Wittmunder Straße 127, 26639 Wiesmoor.
2017-07-25: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH, Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 10148) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-08-07: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH mit Sitz in Wiesmoor (Amtsgericht Aurich, HRB 201819) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-09-07: Die Verschmelzung ist mit der am 17.08.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Aurich, HRB 201819) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.