2008-12-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2008. Geschäftsanschrift: Neue Kasseler Straße 62, 35039 Marburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte und die sowohl planerische wie gewerblich technische Übernahme von Gewerken oder von Teilen einzelner Gewerke, die private Arbeitsvermittlung und sonstige Personaldienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl. oec. troph. Schneider, Susann, geb. Wolf, Homberg, *22.06.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat zum Zwecke der Abspaltung das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (den selbständigen Teilbetrieb Marburg) der Personalplan Arbeitnehmerüberlassung GmbH mit Sitz in Gießen (AG Gießen HRB 2461) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-10-23: Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 12.10.2009 wirksam geworden.