2012-03-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011. Geschäftsanschrift: Weberstraße 19, 55130 Mainz. Gegenstand: Beratung, Konstruktion, Produktion, Handel und Vertrieb mit Bauteilen und Gerätschaften für Infrarot- und Ultraviolettanlagen inklusive Service und Wartung von solchen Anlagen sowie industrielle Photochemie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Peschl, Alexander Christian, Mainz, *27.01.1976, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Peschl, Günther Horst, Mainz, *09.11.1946.
2013-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung mit der Peschl UV-Consulting e.K. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 40328) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.08.2013 das von Herrn Alexander Christian Peschl, Mainz, * 27.01.1976, als Einzelkaufmann unter der Firma Peschl UV-Consulting e.K. in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 40328) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligtenRechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.