2009-12-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2009. Geschäftsanschrift: Mittelstr. 45, 50169 Kerpen. Gegenstand: Heizung-, Sanitär- und Solartechnik; Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaspar, Peter, Kerpen, *28.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-12-14: 25.000,00 EUR.
2010-07-12: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch eine Ergänzung um § 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschließung eines Gesellschafters), § 13 (Kündigung) und § 14 (Abfindung ausscheidener Gesellschafter) beschlossen.
2019-07-22: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Pulheim beschlossen. Pulheim. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sachsstraße 16 Halle 1, 50259 Pulheim.
2021-06-09: Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Frechen beschlossen. Frechen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Elisabethstraße 10 A, 50226 Frechen. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Kaspar, Peter, Weilerswist, *28.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-30: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2021 mit der müller + sohn bad + heizung GmbH mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRB 75601) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.