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Peter Noller Landschaftspflege GmbH

Gärtner, Ölspurbeseitigung, Karierre..., Erdarbeiten, Gehölzpflege, Tunnelreinigung, Häckselarbeiten, Mäharbeiten, Abrucharbeiten
Adresse / Anfahrt
Marhördter Straße 38-40
71577 Großerlach
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-04-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2008. Gegenstand: Die Landschaftspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Noller, Peter, Großerlach, *07.03.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Noller, Peter, Großerlach, *07.03.1961 als Inhaber der Firma "Peter Noller, Landschaftspflege e.K.", Großerlach (Amtsgericht Stuttgart HRA 722541) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.02.2008. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Peter Noller, Landschaftspflege e.K.", Großerlach (Amtsgericht Stuttgart HRA 722541) am 16.04.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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