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Peter Schmidt Elektrotechnik GmbH

BK-Technik, Satellitentechnik, Verarbeitungszwecken..., Breitbandkabelanlagen, LWL, Marketingaktivitäten, Cookie-Nutzung, Entstörung, Neuinstallation
Adresse / Anfahrt
Westtangente 11
27777 Ganderkesee
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2015. Geschäftsanschrift: Westtangente 11, 27777 Ganderkesee. Gegenstand: Erstellung von Breitbandkabelanlagen und Installation elektrischer Anlagen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Peter, Ganderkesee, *07.05.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat zum Zwecke der Übernahme des Peter Schmidt e.K. mit Sitz in Ganderkesee im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) beschlossen. 26.000,00 EUR.

2016-12-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag Teile des Vermögens der Peter Schmidt e. K. mit Sitz in Ganderkesee als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist im Register der übertragenden Peter Schmidt e. K. am 02.12.2016 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.