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Peter Tabler GmbH

BLECH ®️, TECH BLECH, TECH BLECH ®️..., Ziehteile, Blechteile, Lasern, Stanzen, Blechbearbeitung
Adresse / Anfahrt
Lingwiesenstraße 10
70825 Korntal-Münchingen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-09:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.7.2006 und 31.08.2006 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Tabler Lichttechnik GmbH", Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 204531) auf 110.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und § 19 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand nun: Herstellung und Vertrieb von Blechteilen und Blechkonstruktionen aller Art. Stammkapital nun: 110.000,00 EUR.

2007-01-15:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.7.2006 und 31.08.2006 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Tabler Lichttechnik GmbH", Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 204531) auf 110.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und § 19 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand nun: Herstellung und Vertrieb von Blechteilen und Blechkonstruktionen aller Art. Stammkapital nun: 110.000,00 EUR.

2007-01-22:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tabler Lichttechnik GmbH", Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 204531) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.