2007-12-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2007. Gegenstand: Vermittlung von und der Handel mit Immobilien aller Art (insbesondere Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume) und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Peters, Henning Peter Vitus Friedrich, Hamburg, *02.02.1968; Peters, Christian Thomas Hauke Jörn, Hamburg, *05.01.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 52.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der PPI Peters + Peters Immobilien GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 63 540) beschlossen. 77.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2008 mit der PPI Peters + Peters Immobilien GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 63 540) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 78.000,00 EUR. 78.000,00 EUR. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Latz, Philipp, Hamburg, *18.07.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-02-11: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Neuse, Anna, Hamburg, *10.06.1989.