2009-01-23: Nicht mehr Vorstand: Kratz, Hans-Joachim, Speyer.
2009-01-23: Nicht mehr Vorstand: Kratz, Hans-Joachim, Speyer.
2014-03-21: Die Generalversammlung vom 27.09.2013 hat die Änderung des Statuts in §§ 1, 2 und 19 und mit ihr die Änderung der Firma, des Gegenstandes der Genossenschaft sowie die Aufhebung der Nachschusspflicht beschlossen.Darüberhinaus wurde das Statut insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Pfälzische Postbaugenossenschaft eG. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig duch eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Neue Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: keine Nachschusspflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2015-12-15: Die Generalversammlung vom 25.09.2015 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig duch eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.Die Genossenschaft ist berechtigt sich an Unternehmen/Genossenschaften zu beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen.
2018-12-27: Die Generalversammlung vom 20.09.2018 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der MItgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsgut), § 11 (Ausschluss eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), §17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrat), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 40 (Rücklagen), § 43 (Verlustdeckung), § 44 (Prüfung) und Anlage 1 beschlossen. beschlossen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig duch eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.Die Genossenschaft ist berechtigt sich an Unternehmen/Genossenschaften zu beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen.