2007-10-12: Pfaller Ingenieure GmbH & Co. KG, Neumarkt/Opf. (Bahnhofstr. 24, 92318 Neumarkt/Opf., Betrieb eines Ingenieurbüros für Projektsteuerung und Tragwerkplanung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Pfaller Ingenieure Verwaltungs GmbH, Neumarkt/Opf. (Nürnberg HRB 23764). Die Pfaller Ingenieure Tragwerksplanung GmbH mit dem Sitz in Neumarkt i.d. Opf (Amtsgericht Nürnberg HRB 16881) und die Pfaller Ingenieure Projektsteuerung GmbH mit dem Sitz in Neumarkt i.d. Opf (Amtsgericht Nürnberg HRB 17058) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
2021-01-27: d.OPf.. Die CORE GmbH mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. und die Pfaller Ingenieure Projektentwicklung und Projektmanagement GmbH mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. (Amtsgericht Nürnberg HRB 30024) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.