2010-09-08: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Garmischer Str. 241, 81377 München.
2015-07-31: Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in inklusiven, integrativen oder anderen Maßnahmen und Einrichtungen, ohne Rücksicht auf Herkunft, Geschlecht oder Weltanschauung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch: - Maßnahmen der Frühförderung (z. B. Einrichtung einer Frühförderstelle) - die Trägerschaft i ntegrativer Kinderkrippen, Kindergärten und Tagesstätten - vollstationäre Maßnahmen in Wohnheimen - Schulen und sonstige Maßnahmen der Betreuung, Therapie, Förderung, Bildung und Erziehung - Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck förderlich sind, durchführen. Dabei kann sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften beschaffen, deren Gesellschaftszweck mit dem der Gesellschaft übereinstimmt. Sie kann ihre Mittel, Arbeitskräfte oder Räume ganz oder teilweise solchen steuerbegünstigten Körperschaften zum Einsatz für ihre steuer- begünstigten Zwecke überlassen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigten.
2016-07-28: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen.