2012-01-25: (- Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO. - Tätigkeit als Makler, Anlageberater nach §34 c GewO. - Unternehmensberatung. - Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in §2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds)."). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ahornweg 9, 07639 Tautenhain. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Pflügner Verwaltungs GmbH, Tautenhain (Amtsgericht Jena HRB 507546).
2012-04-13: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.03.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag das Vermögens des Einzelunternehmens Finanzdienstleistungen Gabriele Pflügner e.K. mit dem Sitz in Tautenhain (Amtsgericht Jena HRA 502578) und das Vermögens des Einzelunternehmens Finanzdienstleistungen Michael Pflügner e.K. mit dem Sitz in Tautenhain (Amtsgericht Jena HRA 502581) übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.