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Pflanzburg GmbH

Heim und Garten, Benachrichtigen, Töpfe..., Heizmatten, Growzelte, Pflanzenstützen, Quickpot, T.A, Wuddelbuuren, Installationsmaterial
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Neuer Pferdemarkt 21-22a
20359 Hamburg
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HR-Bekanntmachungen:

2008-09-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2008. Gegenstand: der Handel mit Gartenbedarfsartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Plamböck, Simon, Großsolt, *17.12.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hahnke, Bodo Patrick, Hamburg, *19.03.1976. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Plamböck, Simon *17.12.1974, Hamburg unter der Firma Simon Plamböck e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 102 386) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2008 mit Änderung vom 21.08.2008. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gegeben: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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