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Pflege mit Herz und Zeit GmbH

Pflegedienst, Markelfingen, Gemeinschaftsräume..., Bewohnergarten, Senioren-Wohngemeinschaft, Seniorenheim, Grundstück, Plan, Haus
Adresse / Anfahrt
Hegaustraße 6
78234 Engen
5x Adresse:

Junkerstraße 68
78266 Büsingen am Hochrhein


Hauptstraße 99
78247 Hilzingen


Schaffhauser Straße 10
78176 Blumberg


Hewenstraße 17
78234 Engen


Im Moosfeld 1
78345 Moos


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mind. 5 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2022-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2021. Geschäftsanschrift: Hegaustraße 6, 78234 Engen. Gegenstand: Die Erbringung ambulanter Pflege- und Betreuungsleistungen. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Fischer, Michael, Blumberg, *18.12.1984; Hupfer, Sonja Maria, Engen, *15.08.1970; Zölle, Doris, Küssaberg, *20.03.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Pflege mit Herz und Zeit Hupfer & Zölle OHG", Engen gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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