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Pflege- und Betreuungsdienst Müller GmbH

Senioren-Wohngemeinschaft, Grundpflege, Behandlungspflege der Bewohner..., Bezahlung mit Sonderzahlungen, Maß an Einfühlungsvermögen, Mitgestaltung des Dienstplanes, Rahmen der Bezugspflege, WG-Lebens, Prophylaxen
Adresse / Anfahrt
Jaspisstraße 54
04319 Leipzig
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-07-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2022. Geschäftsanschrift: Jaspisstraße 54, 04319 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Leistungen im Bereich der Krankenpflege, Altenpflege, Betreuung und der Hauswirtschaft im Sinne des SGB V und SGB XI sowie die damit im engen Zusammenhang stehenden Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Markus Ronald, Leipzig, *08.09.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Angelika Müller, Leipzig, als Inhaberin unter der Firma "Ambulanter Pflegedienst Angelika Müller e. K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18547) betriebenen Unternehmens als Ganzes gemäß Ausgliederungsplan vom 07.07.2022. Die Ausgliederung wurde am 27.07.2022 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.