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Pflege-Aktiv Petra Sprenger GmbH

Pflegeplanung, Pflegerin, Pflegekassen..., Pflegeleitbild, Unser Unternehmensleitbild, Pflegestandards
Adresse / Anfahrt
Westfalenplatz 10
38108 Braunschweig
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2011. Geschäftsanschrift: Westfalenplatz 10, 38108 Braunschweig. Gegenstand: Erbringung von ambulanten Dienst- und Pflegeleistungen im häuslichen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sprenger, Petra, Wolfenbüttel, *14.12.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-10-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage das Vermögen der Einzelfirma Ambulante Pflegedienstleistungen Sprenger e. K. mit Sitz in Braunschweig (HRA 201067) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.