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Pflegeteam Freiburg GmbH & Co. KG

Vauban, Kommunikationsstruktur, Pflegekassen Ihr..., Pflegekonzept, Pflegebedürftigkeit, Pflegeleitbild
Adresse / Anfahrt
Marie-Curie-Straße 1
79100 Freiburg im Breisgau
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-17:
(Die Erbringung von Pflegedienstleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, die Durchführung von Behandlungspflege nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, die hauswirtschaftliche Versorgung von Patienten sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften. Gesellschaftsgegenstand ist weiterhin die Durchführung aller Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch XII, wie zum Beispiel Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, persönliches Budget.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 1, 79100 Freiburg im Breisgau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Pflegeteam Freiburg Verwaltungs-GmbH, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722136), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-11:
Die Einzelkauffrau Völker, Doris, Freiburg im Breisgau, *19.10.1966 hat als Inhaberin der Firma "Pflegeteam Freiburg e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706322) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.