2020-07-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. Juni 2020. Geschäftsanschrift: Herta-Klingbeil-Str. 1, 40668 Meerbusch. Gegenstand: Ambulante Pflege und Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Billen, Michael, Meerbusch, *06.04.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-07: Die Gesellschafterversammlung vom 28. September 2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung sowie die weitere Erhöhung des Stammkapitals von sodann 25.100,00 EUR um weitere 100,00 EUR auf 25.200,00 EUR ebenfalls zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 28. September 2020 die von dem Einzelkaufmann Billen, Michael, Meerbusch, * 06.04.1964 unter der Firma Michael Billen - Tagespflege - e.K. in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRA 7915) und unter der Firma Michael Billen - Pflegedienst - e.K. in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRA 7940) betriebenen Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung als Ganzes übernommen. Die Ausgliederungen werden erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des jeweils übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-11: Die Ausgliederungen sind mit der Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger am 09. Dezember 2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.