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Ambulanter Pflegedienst AbuCare GmbH

Medizinisches Versorgungszentrum
Adresse / Anfahrt
Untere Austraße 55
74740 Adelsheim
1x Adresse:

Untere Austraße 18
74740 Adelsheim


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2015. Geschäftsanschrift: Untere Austraße 18, 74740 Adelsheim. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Adelmann, Marina, Adelsheim, *09.07.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Teichert, Gabriele Anna-Luise, geb. Knörzer, Osterburken, *11.11.1961, einzelvertretungsberechtigt.

2015-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "AbuCare OHG", Adelsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 706362) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2015 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "AbuCare OHG", Adelsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 706362) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.