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Pflegedienst Geßner GmbH

Medizin und Gesundheit, Verhinderungspflege, Beratungsbesuche..., Hausnotrufzentrale SDU, Hausnotrufzentrale SDU Halle, SDU Halle, Betreuungsleistungen
Adresse / Anfahrt
Yorckstraße 45
04159 Leipzig
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2020. Geschäftsanschrift: Yorkstraße 45, 04159 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Pflegeleistungen, insbesondere im Rahmen des Betriebs eines Pflegedienstes zur Leistung ambulanter Pflege oder Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geßner, Heike Thea, Leipzig, *17.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens "Pflegedienstleistungen Heike Geßner e.K." (Amtsgericht Leipzig, HRA 18831) und die Änderung der Ziff. 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2021-08-04:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 01.06.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes des einzelkaufmännischen Unternehmens "Pflegedienstleistungen Heike Geßner e.K." (Amtsgericht Leipzig, HRA 18831) mit dem Sitz in Leipzig übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.