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Pflegedienst Schulz GmbH

Hauswirtschaftliche Versorgung, Altenpflege, Krankenpflege..., Essen auf Rädern, Tagespflege, Altenpflegehelfer
Adresse / Anfahrt
Pfluggasse 9
75015 Bretten
Kontakt
49 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 49 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2015-09-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2015. Geschäftsanschrift: Pfluggasse 9, 75015 Bretten. Gegenstand: 1) Das Betreiben von ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten wie die häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege, Tagespflege und sonstige soziale Dienste im Gesundheitswesen, sowie die Wahrnehmung sämtlicher mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf gleichartige oder ähnliche Geschäftszweige auszudehnen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, verwalten, deren Geschäfte führen und ihre persönliche Haftung übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen in In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schulz, Armin, Bretten, *07.08.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schulz, Armin, Bretten, *07.08.1970 als Inhaber der Firma "Mobiler Pflegedienst Armin Schulz e.K.", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRA 706409) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.08.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.