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Pflegedienst Shala GmbH

Adresse / Anfahrt
Eichenweg 2
45665 Recklinghausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2018. Geschäftsanschrift: Eichenweg 2, 45665 Recklinghausen. Gegenstand: Die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Shala, Avdi, Recklinghausen, *15.01.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-01-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des Vermögens der A + F Pflegedienst Avdi Shala e.K. (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 5117) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR.

2019-01-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.09.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.09.2018 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.09.2018 das Vermögen der A + F Pflegedienst Avdi Shala e.K. mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 5117) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.