2019-06-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2019. Geschäftsanschrift: Windelsbleicher Straße 97, 33647 Bielefeld. Gegenstand: Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, von Tagespflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere auch dazugehörige Handelsgeschäfte zu betreiben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Yilmaz, Vesme, Bielefeld, *01.01.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Vesme Yilmaz, Bielefeld, *01.01.1969, als Inhaberin unter der Firma Ambulanter Pflegedienst Vesme Yilmaz e.K. betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-17: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.06.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.