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Pflegedienst Zwönitztal GmbH

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Adresse / Anfahrt
Zwönitzer Straße 8a
08297 Zwönitz
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2015. Geschäftsanschrift: Zwönitzer Straße 8 a, 08297 Zwönitz OT Dorfchemnitz. Gegenstand des Unternehmens: ambulanter Pflegedienst und Palliativversorgung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Preißler, Tino, Zwönitz, *31.03.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Preißler, Claudia, Zwönitz, *05.11.1970.

2016-05-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Pflegedienst Zwönitztal Inhaber Tino Preißler e.K. mit Niederlassung in Zwönitz als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2016-05-25:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 18.05.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Pflegedienst Zwönitztal Inhaber Tino Preißler e.K. mit Niederlassung in Zwönitz als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 25.05.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.