2008-03-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2007. Gegenstand: Die Führung von Alten- und Pflegeheimbetrieben aller Art, Pflegediensten aller Art, Wohnanlage zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen aller Art sowie die Duchführung aller bei den zuvor genannten Betrieben anfallenden Geschäften sowie das Halten von Unternehmensbeteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kunkel-Kolb, Christine Gabriele, geb. Kunkel, Gundelsheim, *13.07.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-15: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Kunkel, Erhard, Gundelsheim, *24.04.1937 als Inhaber der Firma "Alten- und Pflegeheim Haus Christine e.K.", Gundelsheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723034) um 1.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Kunkel, Erhard, Gundelsheim, *24.04.1937 hat als Inhaber der Firma "Alten- und Pflegeheim Haus Christine e.K.", Gundelsheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723034) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.08.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-19: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Alten- und Pflegeheim Haus Christine e.K.", Gundelsheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723034) am 12.09.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.