2015-03-04: Die inländische Geschäftsanschrift: Dortustraße 50, 14467 Potsdam. Gegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. Kapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Schneider, Antje, geb. Klück, *20.12.1975, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.12.2014
2015-05-21: Kapital: 26.000 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des von Frau Antje Schneider als Inhaberin unter der Firma Hauskrankenpflege Barbara Thierbach Inhaberin Antje Schneider e.Kffr. in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRA 6145 P) betriebenen Unternehmens um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2015 das von Frau Antje Schneider als Inhaberin unter der Firma Hauskrankenpflege Barbara Thierbach Inhaberin Antje Schneider e.Kffr. in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 6145 P, betriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.