2012-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2012. Geschäftsanschrift: Hunteburger Straße 23, 49179 Ostercappeln. Gegenstand: Das betreute Wohnen, die Tagespflege sowie die stationäre und ambulante Versorgung von Kranken und alten Menschen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Caselato, Ulrike, Ostercappeln, *02.10.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-08: 50.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Firma Pflegeteam Caselato e.K. im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2015-09-22: Eintragung lfd. Nr. 2 vom 08.09.2015 von Amts wegen wie folgt berichtigt bzw. ergänzt: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens als Gesamtheit der Firma Pflegeteam Caselato e.K. im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Inhaberin des übertragenden Rechtsträgers Pflegeteam Caselato e.K. vom 26.08.2015 das Vermögen der Pflegeteam Caselato e.K. mit Sitz in Ostercappeln als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-09-29: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.09.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-12-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Caselato, Sarah, Ostercappeln, *21.04.1990; Casellato, Chiara, Ostercappeln, *21.03.1997.