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Phönix BeWo GmbH

Eingliederungshilfe, Beratung und Unterstützung, Bewältigung..., Wandlung Motivation, Phönix
Adresse / Anfahrt
Ostwall 63
47798 Krefeld
1x Adresse:

Ostwall 27
47798 Krefeld


Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2020. Geschäftsanschrift: Ostwall 63, 47798 Krefeld. Gegenstand: Der gemeinsame Betrieb einer Einrichtung für Ambulant betreutes Wohnen gemäß §§ 99, 113 Absatz 2 Nr. 2, 78 SGB IX und die Erbringung von Leistungsangeboten gemäß § 77 SGB VIII . Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hagenlücke, Ludger, Krefeld, *04.04.1958; Hannappel, Sonja, Krefeld, *13.01.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hannappel, Esther, Düsseldorf, *03.11.1988, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Phönix BeWo OHG, Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 7008) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.