2017-11-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2017. Geschäftsanschrift: Max-Brauer-Allee 40, 22765 Hamburg. Gegenstand: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff.1 AO; b) die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO; c) die Förderung der Erziehung und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO; d) die Förderung der Völkerverständigung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 13 AO; 3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. 4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Planung, Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und Schüler im Sinne einer ganzheitlichen und kompetenzorientierten Bildung, insbesondere nach dem Konzept der an der Leuphana Universität Lüneburg entwickelten Leuphana Sommerakademie; b) die ideelle, personelle oder materielle Unterstützung von Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Bildungskonzepten, insbesondere zur Förderung von Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen oder mit Migrationshintergrung; c) die Entwicklung, Durchführung und Begleitung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Studien auf dem Gebiet der Erziehungswissenschaften, isbesondere in den Bereichen der Kultur- und Sozialwissenschaften, dies auch in Zusammenarbeit mit kooperierenden universitären oder freien Instituten; die Forschungsergebnisse zeitnah zu veröffentlichen; d) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Schulungen für Personen, die junge Menschen unterrichten, betreuen oder erziehen oder mit der Einstellung von Konzepten für die Erziehung und Ausbildung junger Menschen betraut sind, um sie zu befähigen, einen ganzheitlichen und kompetenzbasierten Bildungsansatz zu verfolgen; Zielgruppe dieser Maßnahmen sind insbesondere pädagogisches Personal sowie Bildungsträger öffentlicherd und/oder privater Hand sowie Behörden; e) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Aufklärung, Sensibilisierung und Fortbildung wichtiger Multiplikatoren, insbesondere in Schulen, Behörden, bildungpolitischen Einrichtungen, Universitäten, kommunalen Bildungsträgern, Verbänden und Unternehmen, hinsichtlich aller Themen, die die Bildung und Berufsbildung junger Menschen betreffen; Ziel ist dabei der Auf- und kontinuierliche Ausbau eines Schulentwicklungs- und Weiterbildungsnetzwerks durch Kooperation mit regionalen und überregionalen Partnern. In den vorstehend genannten Tätigkeitsbereichen legt die Gesellschaft ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung eines verbesserten gegenseitigen Verständnissen von Jugendlichen mit unterschiedlichen nationalen, ethnischen, religiösen und sozialen Hintergründen und ihre Hinführung zu einem respektvollen Umgang mit solchen Unterschieden. 5) Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke darf sich die Gesellschaft auch Hilfspersonen bedienen und andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nrn. 2 bis 5 AO unterstützen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Kreft, Antke, Hamburg, *29.07.1982; Voßhage-Zehnder, Maren Brigitta, Hamburg, *24.07.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2019-04-04: Änderung zur Geschäftsanschrift: Hellbrookstraße 63, 22305 Hamburg.
2021-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 5 und 15 beschlossen. 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO; b) die Förderung der Erziehung und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO. 3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. 4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Planung, Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und Schüler im Sinne einer ganzheitlichen und kompetenzorientierten Bildung, insbesondere nach dem Konzept der an der Leuphana Universität Lüneburg entwickelten Leuphana Sommerakademie; b) die ideelle, personelle oder materielle Unterstützung von Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Bildungskonzepten, insbesondere zur Förderung von Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund; c) die Entwicklung, Durchführung und Begleitung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Studien auf dem Gebiet der Erziehungswissenschaften, insbesondere in den Bereichen der Kultur- und Sozialwissenschaften, dies auch in Zusammenarbeit mit kooperierenden universitären oder freien Instituten; die Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen; d) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Schulungen für Personen, die Menschen unterrichten, betreuen oder erziehen oder mit der Erstellung von Konzepten für die Erziehung und Ausbildung junger Menschen und Erwachsener betraut sind, um sie zu befähigen, einen ganzheitlichen und kompetenzbasierten Bildungsansatz zu verfolgen; Zielgruppe dieser Maßnahmen sind insbesondere pädagogisches Personal sowie Bildungsträger öffentlicher und/oder privater Hand sowie Behörden; e) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Aufklärung, Sensibilisierung und Fortbildung wichtiger Multiplikatoren, insbesondere in Schulen, Behörden, bildungspolitischen Einrichtungen, Universitäten, kommunalen Bildungsträgern, Verbänden und Unternehmen, hinsichtlich aller Themen, die die Bildung und Berufsbildung junger Menschen betreffen; Ziel ist dabei der Auf- und kontinuierliche Ausbau eines Schulentwicklungs- und Weiterbildungsnetzwerks durch Kooperation mit regionalen und überregionalen Partnern. In den vorstehend genannten Tätigkeitsbereichen legt die Gesellschaft ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung eines verbesserten gegenseitigen Verständnisses von Jugendlichen mit unterschiedlichen nationalen, ethnischen, religiösen und sozialen Hintergründen und ihre Hinführung zu einem respektvollen Umgang mit solchen Unterschieden. 5) Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke darf sich die Gesellschaft auch Hilfspersonen bedienen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nrn. 2 bis 5 AO unterstützen.