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Philip Arendes Holding GmbH

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Sanderstraße 18
12047 Berlin
2x Adresse:

Römergasse 3
50672 Köln


Cuvrystraße 4
10997 Berlin


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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-15:
Firma: Philip Arendes Holding GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Philip Arendes, Cuvrystraße 4, 10997 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Arendes, Philip, *03.05.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.02.2014 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Köln (Amtsgericht Köln, HRB 80905) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 13.03.2014

2021-12-10:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AE Sprachkurse GmbH mit dem Sitz in Berlin , die IT Sprachkurse GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 188935 B) und die NYI Sprachkurse GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 188083 B) jeweils durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.