2017-05-23: Durch Beschluss des Amtsgerichts Marburg (Az. 22 IN 133/05) vom 12.05.2016 ist das Nachlassinsolvenzverfahren aufgehoben.
2017-06-12: Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
2017-10-02: Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.