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Philipps Malerfachbetrieb GmbH

Maler, Bauwerterhaltung, Firmenbroschüre..., Renovierungen und Sanierungen, Großbaustelle, Stieg
Adresse / Anfahrt
Winsener Stieg 3
21079 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2007. Gegenstand: der Malerei- und Bausanierungsbetrieb mit allen damit im Zusammenhang stehenden Täfigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schulz, Eckhard, Kaufmann, Winsen/Luhe, *14.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den Kaufmann Schulz, Eckhard, übertragen, welcher das Geschäft der Gesellschaft unter der im Zuge der Verschmelzung errichteten Einzelfirma Philipps Malerfachbetrieb Inhaber Eckhard Schulz e.K. mit Sitz in Hamburg fortführt. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers am 25.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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