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Philo Yachtcharter GmbH

Kuli, Vermögensverwaltungs
Adresse / Anfahrt
Hässelackerstraße 12
69198 Schriesheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2007. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen und/oder fremden Vermögens. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, insbesondere auch als Komplementärin an einer KG. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung oder nach § 32 Kreditwesengesetz bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Kuhlmann, Till, Schriesheim, *08.08.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Kuli Vermögensverwaltungs - GmbH.

2020-11-27:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "3. Serini Grundstücks- GmbH", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703715) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.