2020-12-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2020. Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 26, 88400 Biberach an der Riß. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen und der Handel im Bereich IT-Service, die Reparatur, Wartung und Aufbereitung von Consumer-Elektronik wie z.B. Smartphones, Tablets und Computern, der Ankauf von gebrauchten Geräten und Zubehör sowie die Vermittlung von Sachversicherungen. Erbringung von fotografischen Dienstleistungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kühnle, Johannes Simon, Biberach an der Riß, *29.12.1990; Kühnle, Martin Friedrich, Biberach an der Riß, *03.09.1986, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-09: Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "PhoneFix Biberach oHG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 727776) um 1.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 31.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.11.2021 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "PhoneFix Biberach oHG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 727776) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-09: Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "PhoneFix Biberach oHG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 727776) um 1.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 31.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.11.2021 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "PhoneFix Biberach oHG", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 727776) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.