2009-12-04: Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.11.2009. Geschäftsanschrift: Yorckstraße 19, 76185 Karlsruhe. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten für die Hautpflege. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Kummerer, Uwe, Karlsruhe, *16.06.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-12-04: Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.11.2009. Geschäftsanschrift: Yorckstraße 19, 76185 Karlsruhe. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten für die Hautpflege. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Kummerer, Uwe, Karlsruhe, *16.06.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-21: Die Gesellschaft hat am 20.08.2015 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Protecting Internet-Online-Dienste GmbH", Karlsruhe und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2015-08-31: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Protecting Internet-Online-Dienste GmbH", künftig "Protecting Internet Services GmbH" Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104428) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.