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PiXELHEIMAT Hamburg GmbH

Webdesigner/in, Webentwicklung, Design..., Ideen, Social Media
Adresse / Anfahrt
Poststraße 20
20354 Hamburg
1x Adresse:

Lehmweg 17
20251 Hamburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2008
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2015. Geschäftsanschrift: Jarrestraße 44, 22303 Hamburg . Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft sind Multimedia Agenturleistungen im Bereich Web- und App Design sowie Web- und IOS Development. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heinrich, Olaf Alexander, Hamburg, *03.04.1980; Weipert, Dirk, Hamburg, *18.06.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-14:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Straßenbahnring 13, 20251 Hamburg.

2016-05-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Lehmweg 17, 20251 Hamburg.

2018-10-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Poststraße 20, 20354 Hamburg

2021-03-18:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FACELIFT brand building technologies GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 18.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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