2011-10-11: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Piano-Dragstra, Inh. Klaus Dragstra (Amtsgericht Coesfeld, AR 645/11) auftretenden Kaufmann Klaus Dragstra, Gronau, geb. 13.09.1953 übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-02-03: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Piano-Dragstra Inh. Klaus Dragstra e.K. am 17.01.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.