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Piccolis Roadhouse GmbH

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Adresse / Anfahrt
Nikolaistraße 2-4
30159 Hannover
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-04-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2009. Geschäftsanschrift: Nikolaistraße 2-4, 30159 Hannover. Gegenstand: der Gaststätten- bzw. Restaurantbetrieb mit Spiel- und Sporterlebnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dahms, Deniz, Hannover, *19.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Dahms, Uwe, Hannover, *08.09.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-11:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2014 im Wege des Formwechsels in die Piccolis Roadhouse GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRA 203238) am 11.09.2014 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.