2018-11-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2018. Geschäftsanschrift: Platanenweg 3, 66292 Riegelsberg. Gegenstand: Die Lizenzierung und Vermarktung von Filmen, Hörspielen und Büchern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Biede, Frank Michael, Niestetal, *26.09.1962; Maurer, Edgar, Riegelsberg, *10.10.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-03: Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat einen Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht . An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Als übertragende Gesellschaft: Pidax Film Media Limited, eine nach englischem Recht errichtete und bestehende Gesellschaft mit dem Sitz in B18 6 EW Birmingham, West Midlands, 69 Great Hampton Street, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales unter Eintragungsnummer Nr. 06405872. Als übernehmende Gesellschaft: Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in 66292 Riegelsberg, Platanenweg 3, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105104.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft: a) Die Gläubiger der Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH können gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH nach §§ 125 a Abs.2 i.V.m. 19 Abs.3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung der deutschen Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH gem. §§ 122a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs.1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, welche nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. .Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da schon der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruchsinhalt muss deshalb nicht notwendig auf Geld gerichtet sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung von Sachen oder die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen späteren gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH unter deren Geschäftsanschrift: 66292 Riegelsberg, Platanenweg 3, Deutschland, geltend zu machen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht kommt. Unter der folgenden Anschrift können Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH, 66292 Riegelsberg, Platanenweg 3, Deutschland. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft: a) Die Gläubiger der Pidax Film Media Limited können nach Reg. 11, 14 CCBMR (The Companies (Cross- Border Mergers) Regulations 2007) über der Verschmelzungsplan abstimmen: Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der Limited beim High Court die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. Falls das Gericht die Einberufung einer solchen Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer 3/4- Mehrheit zustimmen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können im Übrigen kostenlos unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: Pidax Film- und Hörspielverlag GmbH, 66292 Riegelsberg, Platanenweg 3, Deutschland.
2019-05-24: Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Pidax Film Media Limited mit Sitz in Birmingham, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No: 06405872 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-05-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2019 mit der Pidax Film Media Limited mit Sitz in Birmingham, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No: 06405872, als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-16: Änderung zur Geschäftsanschrift: Alleestraße 57, 66292 Riegelsberg.
2021-07-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Biede, Frank Michael, Niestetal, *26.09.1962.