2016-08-15: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Goldbachstraße 17, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Pinkert Beteiligungs- und Verwaltungs UG , Hohenstein-Ernstthal (Amtsgericht Chemnitz HRB 30465), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.08.2016 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der Firma René Pinkert - Pinkert machines e.K. mit der Niederlassung in Hohenstein-Ernstthal übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-08-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.08.2016 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der Firma Christian Pinkert Pinkert - machines Wirk- und Strickmaschinen e.K. mit der Niederlassung in Hohenstein-Ernstthal übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.