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Pinup Koblenz Restaurant

Restaurant, Gaudi Special, Uhr AYCE..., AYCE Burger, BOWLING ROOM Herzlich, Gaudi Brunch, ROOM Herzlich, Uhr AYCE Burger
Adresse / Anfahrt
Im Metternicher Feld 24
56072 Koblenz
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009. Geschäftsanschrift: Mayer-Alberti-Straße 11, 56070 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Betrieben sowie Bowling und weiteren Freizeitaktivitäten und Unterhaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheid, Christian, Koblenz, *02.08.1980; Vukovic, Daniel, Koblenz, *19.10.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-02-03:
Änderung der Geschäftsanschrift: Im Metternicher Feld 24, 56072 Koblenz.

2018-01-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und § 11 (Vorkaufsrecht) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.399,00 EUR auf nunmehr 26.399,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.399,00 EUR.

2019-05-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.05.2019 mit der BR-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Montabaur (Amtsgericht Montabaur, HRB 24682) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-13:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BR Beteiligungs-GmbH am 11.06.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

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