2007-02-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2007. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung, Vermittlung und Abrechnung von Dienstleistungen in allen Bereichen des Kaufmännischen, Technischen und Infrastrukturellen Facilitiy Managements zum Zweck von Unterhalt und Werterhaltung von Gebäuden, Anlagen und Infrastrukur. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Vertrags-, Flächen- und Liegenschaftsverwaltung, Betreuung von technischen Anlagen und Maschinen, Gebäudeleittechnik- und -automation, Energiemanagement, sowie Maschinen- und Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Büroservice, Hausmeisterdienste, Umzüge, Zustelldienste, Außenanlagenreinigung, Winterdienst, Entsorgung und Fuhrparkservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Piotrowski, Martin, Bayreuth, *09.06.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-16: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Amm, Frank, Bayreuth, *29.05.1965.
2014-11-01: Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zweck der Verschmelzung mit der Piotrowski Gebäudereinigung GmbH und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital,Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung, Verwaltung, Vermittlung und Abrechnung von Dienstleistungen in allen Bereichen des Kaufmännischen, Technischen und Infrastrukturellen Facility Managements zum Zweck von Unterhalt und Werterhaltung von Gebäuden, Anlagen und Infrastruktur. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Vertrags-, Flächen- und Liegenschaftsverwaltung. Betreuung von technischen Anlagen und Maschinen, Gebäudeleittechnik- und -automation, Energiemanagement, sowie Maschinen-, Fenster- und Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Büroservice, Hausmeisterdienste, Umzüge, Zustelldienste, Außenanlagenreinigung, Winterdienst, Entsorgung und Fuhrparkservice sowie die Ausführung von Gebäudereinigungsarbeiten aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Die Piotrowski Gebäudereinigung GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 2289) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-11-18: Die Piotrowski Gebäude- und Industrieservices Oberpfalz GmbH mit dem Sitz in Auerbach (Amtsgericht Amberg HRB 4593) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.