2020-01-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2019. Geschäftsanschrift: Haus Schebben, Große Forststr. 230, 52382 Niederzier. Gegenstand: das Betreiben einer Eventagentur, insbesondere die Konzeption, Organisation und Umsetzung von Events, Konzerten, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen sowie Künstlervermittlung, Video-, Film- und Audioproduktion und professionelles PR-Management. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Birker-Strauch, Lydia, Niederzier, *27.06.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Sie hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Plan B Medien GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Birker-Strauch, Lydia, Niederzier, *27.06.1965 unter der Firma Eventagentur Plan B - Birker Werbung & Öffentlichkeitsarbeit e.K. in Niederzier betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-05: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.