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Plan Optik AG

Halbleiter, Zulieferer für kommerzielle und Industrieausrüstung, MEMS..., Carrier, Wafer Universe, Quartz, Glaswafer, GLASS WAFERS, Halbleiter und elektronische Bauteile, Semiconductor
Adresse / Anfahrt
Über der Bitz 3
56479 Elsoff (Westerwald)
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Gründung 1962
Formell
18x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-14:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.08.2005. Die Be- und Verarbeitung von Glas, Kunststoff und anderen Materialien zu Planflächen für optische, elektronische und andere Zwecke. 563.070,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schilling, Michael, Dipl.-Ing., Elsoff, *08.11.1965, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Plan-Optik GmbH, Elsoff-Mittelhofen (Amtsgericht Montabaur, HRB 1367) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 563.070 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Ausgabebetrag 1 EUR. Der Vorstand besteht derzeit aus einer Person. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Geyer, Achim, Dipl.-Ing. Helmenzen; Meyer-Kessel, Ulf, Rechtsanwalt, Hamburg; Restrepo, German, Projektmanager, Leichlingen; Ersatzaufsichtsratsmitglied: Schilling, Alexander, Qualitätsmanager, Stahlhofen. Gründer: Schilling, Michael, Elsoff; Schilling, Bärbel, Elsoff; Schilling, Alexander, Stahlhofen; Petry, Michael, Kelkheim; Deutsche Technologie Beteiligungen AG, München. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer SME Treuhand und Beratung GmbH können bei Gericht eingesehen werden. Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-10-28:
Vorstand: Schilling, Michael, Dipl.-Ing., Elsoff, *08.11.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2005-12-28:
Die Hauptversammlung vom 11.10.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 136.930,00 EUR beschlossen. Diese Erhöhung des Grundkapitals um 136.930,00 EUR auf 700.00,00 EUR ist durchgeführt; § 4 der Satzung (Grundkapital) ist geändert. 700.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 136.930 Stückaktien zu je 1 EUR , die alle auf den Inhaber lauten. Die neuen Aktien sind ausgegeben zum Bezugspreis von 20,00 EUR je Stückaktie.

2006-07-19:
Die Hauptversammlung vom 11.10.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 ( Grundkapital) durch die Anfügung eines neuen Absatz 2 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.09.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu 280.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtsder Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist allerdings nur in folgenden Fällen zulässig: - für Spitzenbeträge; -für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; - zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (563.070 EUR) nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.

2006-08-31:
Die Hauptversammlung vom 04.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.800.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen sowie eine Änderung der Satzung in § 16 (Ort und Einberufung), in § 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung), in 19 (Vorsitz in der Hauptversammlung), in § 21 (Niederschrift über die Hauptversammlung) und in § 22 (Jahresabschluss) beschlossen. 3.500.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 2.800.000,00 Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, die alle auf den Inhaber lauten.

2008-07-15:
Die Hauptversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung der Satzung durch Anfügen eines Absatz 3 des § 4 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 10.07.2013 das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 1.000.000,00 Euro zu erhöhen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist allerdings nur in folgenden Fällen zulässig: -für Spitzenbeträge-für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen-zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen Grundkapitals (3.500.000,00 Euro) nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).

2009-07-06:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.06.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Geschäftsanschrift: Über der Bitz 3, 56479 Elsoff. Neues Grundkapital: 3.800.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2008 beträgt noch 700.000,00 EUR.

2009-07-06:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.06.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Geschäftsanschrift: Über der Bitz 3, 56479 Elsoff. Neues Grundkapital: 3.800.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2008 beträgt noch 700.000,00 EUR.

2010-07-29:
Die Hauptversammlung vom 23.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Ort und Einberufung), § 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 18 (Stimmrecht), § 19 (Vorsitz in der Hauptversammlung) und die Ergänzung der Satzung um einen § 19a (Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre in der Hauptversammlung) beschlossen. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2011-11-02:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 475.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.09.2011 ist § 4 (Grundkapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 4.275.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2008 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 225.000,00 EUR.

2012-07-11:
Die Hauptversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) und mit ihr die Aufhebung der Genehmigten Kapitalia sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20.06.2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012).

2015-07-01:
Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2016-07-22:
Die Hauptversammlung vom 29.06.2016 hat die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 4 Absatz 3 und die Änderung der Satzung in § 14 (Vergütung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 29.06.2016 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 34.000,00 EUR beschlossen. Das bedingte Kapital dient bis einschließlich zum 25.06.2021 der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen und Arbeitnehmer der Gesellschaft (Bedingtes Kapital 2016). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Bezugspreis entspricht dem Wert einer Aktie am Ausgabetag. Dieser Wert berechnet sich nach dem durchschnittlichen Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel (Xetra oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 5 Börsenhandelstage vor dem Ausgabetag.

2018-07-11:
Die Hauptversammlung vom 27.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 und mit ihr die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 26.06.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 855.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018).

2020-07-03:
Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2020-07-30:
Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2020-09-15:
Die Hauptversammlung vom 24.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 17 beschlossen.

2022-07-19:
Die Hauptversammlung vom 22.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 und mit ihr die Aufhebung der genehmigten Kapitalia sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.05.2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022).

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