2008-03-17: Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Sporer, Horst, Kaufmann, Schwanstetten.
2009-05-18: Geschäftsanschrift: Fronäckerstr. 36, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Alof, Martin, Burscheid, *22.03.1964. Nicht mehr Geschäftsführer: Sporer, Horst, Kaufmann, Schwanstetten.
2009-09-07: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Böblingen. Neue Geschäftsanschrift: Elly-Beinhorn-Straße 29, 71034 Böblingen.
2010-02-15: Nicht mehr Geschäftsführer: Kiermair, Alexander, Kaufmann, Sindelfingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Alof, Martin, Burscheid, *22.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Martin, Michael, Ofterdingen, *05.11.1965. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Willekes, Mark, Magstadt, *17.05.1972.
2012-08-27: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2012 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "AS PLM Küchenvertriebs GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739481), "Brückner Küchenvertriebs GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 734201) und "HI PLM Küchenvertriebs GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 735153) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-02-26: Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.600,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 360.000,00 EUR.
2015-06-17: Bestellt als Geschäftsführer: Broekhuis, Fokke Gert, Veenendaal / Niederlande, *02.10.1959; Willekes, Mark, Magstadt, *17.05.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Willekes, Mark, Magstadt, *17.05.1972. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kröning, Marcel, Stuttgart, *24.04.1976.
2015-07-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Alof, Martin, Burscheid, *22.03.1964.
2016-01-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Broekhuis, Fokke Gert, Veenendaal / Niederlande, *02.10.1959.
2020-08-12: Bestellt als Geschäftsführer: Kröning, Marcel Eric, Stuttgart, *24.04.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kröning, Marcel, Stuttgart, *24.04.1976.
2020-08-20: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KSE IT + Services GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243411) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.