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Planbar Güthler GmbH

Adresse / Anfahrt
Mörikestraße 28/3
71636 Ludwigsburg
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2016. Geschäftsanschrift: Eckenerstraße 4, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand: Planungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Landschafts- und Umweltplanung; Landschaftsökologie; Artenschutz; Umweltmarketing und Tourismusentwicklung; Umweltbildung und ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Güthler, Matthias Peter, Möglingen, *20.05.1971; Güthler, Sandra Maria, geb. Brand, Möglingen, *30.12.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Einlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit Nachtrag vom 11.08.2017 zum Zwecke der Ausgliederung um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Neue Geschäftsanschrift: Mörikestraße 28/3, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Der Einzelkaufmann Güthler, Matthias Peter, Möglingen, *20.05.1971 hat als Inhaber der Firma "Ökologie-Planung-Forschung e.K.", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRA 733324) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2017 mit Nachtrag vom 11.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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