2021-03-19: (Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Herstellung und Realisierung internationaler Projekte für Glas- und Metallkonstruktionen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, Beteiligungen anderer Firmen und Unternehmungen am eigenen Kapital zuzulassen und alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kesslerweg 28, 48155 Münster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Planbar Verwaltungs GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 19243). Einzelprokura: Karhof, Ralf, Laer, *19.08.1968. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Planbar Shopsysteme GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HR B 6324) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.03.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2021-03-26: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.