2016-06-13: Gegenstand: Die gemeinsame eigenverantwortliche, unabhängige und weisungsfreie Berufsausübung als Ingenieur und Architekt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Partner: Strack, Heike, *16.03.1970, Bremen, Ingenieurin und Architektin; Strack, Dieter, *22.05.1939, Bremen, Ingenieur. Partnerschaft.